Zusammenarbeit von Bund und Ländern im GKE
An der Elbe treffen nicht nur die verschiedenen Interessen unterschiedlicher Themenbereiche sondern auch die geteilten Zuständigkeiten von Bund und Ländern aufeinander. Während der Bund für die wasserbaulichen Maßnahmen zur Stromregelung und die Binnenschifffahrt zuständig ist, verantworten die Länder die Bereiche Wasserwirtschaft und Naturschutz.
Alle Themen gleichrangig zu vereinbaren und alle Akteure gebührend zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen des Gesamtkonzeptes Elbe (GKE). Daher arbeiten Bund und Länder in der Bund-Länder-Kommission und dem Bund-Länder-Gremium eng zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den Gremien regelt eine Geschäftsordnung, auf die sich alle Beteiligten zu Beginn des Anschlussprozesses geeinigt haben.
Bund-Länder-Kommission
Für den Anschlussprozess des Gesamtkonzeptes Elbe wurde 2017 aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Bund-Länder-Kommission (BLK). Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Landes- und Bundesbehörden.
Die BLK arbeitet an der Schnittstelle zwischen Bund und Ländern und koordiniert, wie das Gesamtkonzept Elbe umgesetzt und ausgestaltet wird. Zudem bereitet die Kommission die Beiratssitzungen vor. Zu diesem Zweck wird sie um je eine feste Vertretung aus den Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden erweitert (erweiterte BLK). Die Mitglieder der BLK tragen die Ergebnisse der Beiratssitzungen im Anschluss in die jeweiligen Verwaltungen. Bei Bedarf unterstützen Arbeitsgruppen der Verwaltung die Arbeit der Kommission. Die BLK tagt bedarfsweise sowie zur Vorbereitung der Beiratssitzungen.
Die Mitglieder
Leitung | Ralf Ponath Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
Themenbereich Stromregelung / Verkehr | Thomas Gabriel Tobias Gierra |
Themenbereich Wasserwirtschaft | Ulrike Hursie Geschäftsstelle Flussgebietsgemeinschaft Elbe |
Themenbereich Naturschutz | Guido Puhlmann Verwaltung Länder-Arbeitsgemeinschaft UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe (Biosphärenreservat Mittelelbe) |
Erweiterte Bund-Länder-Kommission | Bereich Umwelt- und Naturschutz/ Zivilgesellschaft Bereich Wirtschaft/ Verkehr |
Bund-Länder-Gremium
Das übergreifende Bund-Länder-Gremium (BLG) entscheidet über die grundlegenden Umsetzungsschritte im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept Elbe. Es tagt einmal jährlich, in der Regel zu Beginn des Jahres. Bislang gab es drei Sitzungen, zu denen Sie jeweils eine Zusammenfassung nachlesen können: Die erste BLG-Sitzung im Januar 2019, die zweite Sitzung im Januar 2020 und die dritte Sitzung im Oktober 2021.
Die Länder und Behörden
Letzte Änderung: 13.06.22