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Gesamtkonzept Elbe

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Quelle: BfG

Umweltqualitätsnormen (UQN)

Umweltqualitätsnormen bestimmen die Grenzwerte bestimmter Schadstoffe beziehungsweise Schadstoffgruppen, die sich in Böden, Gewässern und Lebewesen befinden dürfen. Diese Grenzen dürfen aus gesundheitlichen Gründen nicht überschritten werden. Die Umweltqualitätsnormen gelten in allen Staaten der Europäischen Union.

Seit 2018 sind in der entsprechenden EU-Richtlinie 45 prioritäre Stoffe gelistet, die als besonders schädlich eingestuft wurden. Der Grenzwert von Nitrat wird in einer eigenen Richtlinie gesondert gehandelt und liegt derzeit bei 50 mg pro Liter.

Sobald einer der Grenzwerte der prioritären Stoffe überschritten wird, beispielsweise in einem Fluss, wird sein chemischer Zustand als „nicht gut“ eingestuft. Dies hat zur Folge, dass er auch in ökologischer Hinsicht einen unbefriedigenden Zustand aufweist.

Derzeit befinden sich alle Oberflächenwasserkörper der Elbe in einem unbefriedigenden ökologischen und nicht guten chemischen Zustand (vergleiche hierzu die Ist-Analyse zur Wasserwirtschaft). Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU muss die Elbe bis 2027 in einem ökologisch und chemisch guten Zustand sein.