Einzugsgebiet
Quelle: FGG Elbe
Bei Flüssen umfasst das Einzugsgebiet alle ober- und unterirdischen Gewässer (Kanäle, Altarme, Grundwasser etc.), die im jeweiligen Fluss münden. Oberirdisch wird dieses Gebiet durch landschaftliche Begebenheiten, wie zum Beispiel Berge, geprägt. Unterirdisch hängt es von den Grundwasserströmen ab, die jedoch schwer auszumachen sind. Alle Gegebenheiten eines Einzugsgebietes in Bezug auf Geologie, Geomorphologie, Vegetation und Nutzung werden als „Gebietsmerkmale“ bezeichnet.